Was ist eine Teilzahlung

Bei der Beschaffung einer neuen Kreditkarte stoßen Verbraucher*innen unweigerlich auf die Frage der Rückzahlung. Schließlich definiert sich eine echte Kreditkarte über die Möglichkeit, für einen gewissen Zeitraum einen Kredit zur Verfügung zu stellen, der mit dem Ende der Abrechnungsperiode beglichen werden sollte. Ist diese Abrechnungsperiode nun verstrichen, die benötigte Summe allerdings nicht auf dem Konto vorhanden, können Kund*innen mittels der Teilzahlung den Zeitraum der Rückzahlung strecken.

Anstelle eines monatlichen Einzugs deiner kompletten Kreditkartenschulden hast du dementsprechend die Möglichkeit, lediglich einen Mindestbetrag zu zahlen und die Restsumme über die kommenden Monate verteilt zu tilgen. Das Verfahren hat natürlich seine Vor- und Nachteile – beginnend mit den anfallenden Zinsen bis hin zur Gefahr, in den sich anhäufenden Schulden zu ertrinken. Hier also eine Zusammenfassung, was es bei der Beantragung einer Teilzahlung zu beachten gilt.

Welche Kreditkartentypen bieten eine Teilzahlung an?

Zunächst einmal eine Übersicht, welche Kreditkartentypen die Option der Teilzahlung überhaupt anbieten. An dieser Stelle sei noch einmal betont, dass sich dieser Abschnitt nicht mit den Anbietern beschäftigt; dazu kommen wir nämlich später.

Im Grunde genommen lässt sich grob in zwei Kreditkartenarten unterscheiden: die „echten“ und die „unechten“ Kreditkarten. Prepaid-Zahlungskarten und Debit Karten, wie beispielsweise die Girocard, ziehen den ausgegebenen Betrag direkt vom Referenzkonto ein, sodass die Schulden (zumindest, solange das Konto gedeckt ist) immer bei 0 liegen.

Im Gegensatz zu den unechten Kreditkarten definieren sich die wirklichen Kreditkarten darüber, dass sie den Kund*innen einen Kredit anbieten, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausgeschöpft werden kann. Die Abrechnung erfolgt im Anschluss an einem fixen Datum und kann nach Belieben über die bereits erwähnte Teilzahlungsoption beglichen werden. In der Regel zählen Charge Cards und Revolving Cards als flexibleres Upgrade auf dem deutschen Markt zur Auswahl.

Die verschiedenen Abrechnungsoptionen im Vergleich

Es lässt sich also festhalten: abhängig vom Kreditkartentyp stehen den Kund*innen verschiedene Rückzahlungsoptionen offen. Unechte Kreditkarten wie die Debit Karte oder die Prepaid-Kreditkarte sind an dieser Stelle weniger interessant für uns, da diese für gewöhnlich keine Teilzahlungsoption inkludieren. Übrig bleiben also nur noch die echten Kreditkarten, also die Charge Card und die Revolving Card.

Das System der Charge Card funktioniert denkbar einfach: die Summe deiner Ausgaben wird in einem Zeitraum von meist einem Monat addiert und mit dem Ende des Abrechnungszeitraums von deinem Referenzkonto eingezogen. Dieses muss zum Zeitpunkt der Abrechnung gedeckt sein, da ansonsten Rücklastschriften und negative Schufa-Einträge drohen.

Deutlich entspannter verläuft die Abrechnung bei einer Revolving Card, welche quasi das Upgrade der klassischen Charge Card bildet und als einzige Kreditkarte die Teilzahlung in petto hat. Der vornehmlich auf dem US-amerikanischen Markt vertretene Kreditkartentyp ermöglicht den Kund*innen die bestmögliche Flexibilität in Sachen Finanzgeschäfte. Kann der Ist-Betrag auf deinem Konto deine Schulden nämlich nicht decken, lässt sich der Endbetrag auf Teilbeträge splitten und über mehrere Monate begleichen. Ein Mindestbetrag muss nichtsdestotrotz sofort gezahlt werden.

Bei einigen Banken lässt sich die Option der Teilzahlung relativ kurzfristig einstellen, beispielsweise über die Nutzung einer App. Viele Karten haben die Teilzahlung sogar schon voreingestellt. Auch wenn diese Rückzahlungsart zunächst verlockend klingen mag, dürfen dennoch die anfallenden Zusatzkosten nicht vergessen werden.

Anfallende Kosten für die Rückzahlung in Teilbeträgen

Der wesentliche Vorteil einer Kreditkarte liegt darin, dass neben dem tatsächlichen Betrag, der sich auf deinem Konto befindet, ein zusätzlicher Kredit genutzt werden kann. Ob sich der ausgegebene Betrag mit dem Ende der Abrechnungsperiode also tatsächlich auf deinem Konto befindet, ist dabei eher weniger wichtig. Schließlich hast du dank des enthaltenen Kredits die Möglichkeit, dein Konto bis zu einem bestimmten Limit zu überziehen. Wird der Kredit in Anspruch genommen, fallen allerdings Zinsen an.

Schlimmstenfalls können dir also gleich zweierlei Zinsen drohen: für die Inanspruchnahme des Kredits und für die Nutzung der Teilzahlungsoption. Die Zinsen für eine Teilzahlungsoption richten sich dabei stets nach der Höhe der Teilbeträge sowie der Laufzeit der Rückzahlung. Eine pauschale Aussage über die potentiellen Zinsen lässt sich an dieser Stelle also nicht treffen.

Nicht zu vergessen ist die monatliche oder jährliche Nutzungsgebühr der Zahlungskarte. Glücklicherweise bietet der Markt eine Palette an gebührenfreien Kreditkarten mit Teilzahlungsoption. Wer undurchsichtige Zusatzkosten also umgehen möchte, sollte sich für eine gebührenfreie Revolving Card inklusive der Möglichkeit zum Komplettausgleich entscheiden. Abhängig von der kartenausgebenden Bank kann diese Rückzahlungsoption bereits voreingestellt sein.

Kreditkarten mit Teilzahlungsoption

Mit dem Ziel, Kund*innen die größtmögliche Flexibilität in Sachen Kreditkartenausgleich zu gewähren, setzen immer mehr Banken auf die Option der Teilzahlung. Um euch die Entscheidung etwas zu vereinfachen, haben wir euch die Kreditkarten rausgesucht, für die keine Nutzungsgebühren anfallen.

Die Barclaycard Visa hat sich in unseren Kreditkartenvergleichen mittlerweile einen Namen gemacht. Schließlich punktet diese in puncto Reisen mit gebührenfreien Zahlungen und Bargeldabhebungen weltweit. Darüber hinaus kann die Karte zusätzlich zu deinem bestehenden Girokonto beantragt werden, sodass kein Kontowechsel erforderlich ist. Mit dem Erhalt der neuen Zahlungskarte ist diese bereits auf die Option der Teilzahlung voreingestellt. Es handelt sich dabei um feste Teilbeträge von 3,5 Prozent des Saldos. Alternativ können die Kreditkartenschulden aber auch auf einem Schlag beziehungsweise über individuell angepasste Raten beglichen werden.

Die Hanseatic Bank GenialCard ist das deutsche Pendant zur Barclaycard Visa mit vergleichbaren Konditionen. Auch hier handelt es sich um eine Kreditkarte, für die kein zusätzliches Konto bei der Hanseatic Bank beantragt werden muss. Bargeldabhebungen und Zahlungen im In- und Ausland sind mit der Zahlungskarte komplett gebührenfrei. Der Verfügungsrahmen von rund 2.500, – Euro ist außerdem nicht zu verachten.

Häufig gestellte Fragen zur Teilzahlung

Fallen bei der Teilzahlungsoption Kosten an?

Da durch die Option der Teilzahlung die Bank vorübergehend Gelder bereitstellen muss, fallen automatisch Zinsen an. Für gewöhnlich sind diese zwar niedriger als beispielsweise für einen Dispokredit. Das genaue Ausmaß der Zinsen setzt allerdings jede Bank individuell fest. Faktoren wie die Laufzeit und die Höhe der Teilbeträge sind dabei ausschlaggeben.

Welche Alternativen zur Teilzahlung gibt es?

Welche Alternativen den Kund*innen zur Verfügung stehen, ist stets abhängig vom Kreditkartentyp. Bei Debitkarten werden die Ausgaben in Echtzeit vom Referenzkonto eingezogen. Bei echten Kreditkarten inklusive Kreditrahmen ist hingegen der monatliche Komplettausgleich die geläufigste Lösung, Kreditkartenschulden schnell und einfach zu tilgen.

Welche Kreditkarten bieten die Teilzahlungsoption an?

Wenn die Teilzahlung als attraktive Rückzahlungsoption für dich in Frage kommt, solltest du zwischen echten und unechten Kreditkarten unterscheiden. Unechte Kreditkarten beinhalten in der Regel keinen Kreditrahmen, sodass die Ausgaben direkt vom Referenzkonto eingezogen werden. Echte Kreditkarten, also Charge und Revolving Cards, ermöglichen einen solchen Kredit, welcher nach Bedarf über die Teilzahlungsoption ausgeglichen werden kann.