Der Versicherungsfall: Wann greift eine Reiserücktrittsversicherung?
Wichtig für zukünftige oder aktuelle Inhaber einer Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung sind mögliche Ursachen, welche den Versicherungsfall eintreten lassen. In der Zeitspanne zwischen der Buchung einer Reise und deren Antritt sind je nach Versicherung einige oder die meisten der folgenden Gründe gedeckt:
Unfall: Im Falle eines schweren Unfalls greift die Versicherung und übernimmt die Stornogebühren. Extremsportarten und gefährliche Aktivitäten sind üblicherweise davon ausgeschlossen.
Krankheit: Auch bei Krankheiten, die eine Reise unmöglich machen, werden alle versicherten Personen entschädigt. Ein ärztliches Attest muss vorgelegt werden.
Katastrophenfall: Bricht im Zielort deiner Reise ein Erdbeben oder eine andere Naturkatastrophe aus, greifen die meisten Versicherungen. Politische Unruhen oder terroristische Aktivitäten hingegen werden nicht von allen Versicherungen gedeckt. Auch das Treiben der Covid-19 Pandemie im Zielland ist nur unter bestimmten Bedingungen mitversichert.
Schwangerschaft: Nicht alle Versicherungen greifen bei Schwangerschaft. Wenn auf der Reise gesundheitliche Probleme oder Komplikationen für Mutter oder Kind wahrscheinlich sind, tragen jedoch einige Versicherungen die Stornokosten.
Verdienstausfall: Ob plötzliche Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Beschädigung eines Firmengebäudes. Größere Ausfälle des Einkommens führen normalerweise zum Eintritt des Versicherungsfalls.
Beschädigung des persönlichen Eigentums: Einige Versicherungen greifen auch, wenn dein Haus oder anderweitig wertvolles persönliches Eigentum in hohem Maße beschädigt wurde. Der jeweilige Schaden muss natürlich im versicherten Zeitraum auftreten, damit die Versicherung greift.
Gerichtstermine: Auch bei unaufschiebbaren behördlichen Terminen, wie einer Vorladung vor Gericht, greift die Versicherung und erstattet die zu begleichenden Reisekosten.